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Schlagwort: § 656a BGB

über Baurecht, Architektenrecht und Immobilienrecht.

§§ 656a – 656d BGB-E: Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäuser, Textform

Der Bundestag hat am 14.05.2020 den Entwurf eines „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ der Bundesregierung angenommen (Drucksache 19/15827 des Bundestages) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 19/19203) angenommen. Das Gesetz soll die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser […]

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Christian Trupke-Hillmer
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Christian Trupke-Hillmer
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