Häufige Fragen, kurz beantwortet.
Ich würde Ihnen gerne eine unbeschwerte Kontaktaufnahme mit mir ermöglichen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn ich einige denkbare Fragen in diesem Zusammenhang im Vorwege beantworte.
Ja, gerne, ich würde mich freuen. Für dieses erste unverbindliche Telefonat entstehen Ihnen keine Anwaltsgebühren. Es dient nur dazu, zu klären, ob ich Sie bei Ihrem Anliegen beraten kann. Mir ist es wichtig, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. So können wir herausfinden, ob ich der richtige Rechtsanwalt für Sie und Ihre Fragestellung bin.
Eine direkte Kommunikation fördert das für gute Beratung notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mandant*in und Rechtsanwalt*in. Nutzen Sie daher auch gerne die auf der Website angegebene Mobilnummer, dann erreichen Sie mich direkt und nicht meine Assistenz.
Bitte erwarten Sie allerdings keine kostenlose Rechtsberatung im Rahmen dieses ersten Telefonats. Eine verbindliche Rechtsberatung kann ich Ihnen nur nach Auftragserteilung und einer Einigung über die Beratungskonditionen anbieten.
Grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Wenn Sie Ihr Anliegen außerhalb der üblichen Bürozeiten oder am Wochenende besprechen möchten, nutzen Sie neben den unten angegebenen Kontaktdaten der Kanzlei auch gerne die Möglichkeit, mich direkt anzurufen unter der Mobilnummer 0 162 / 794 04 91. Wir können gerne einen für Sie passenden Telefontermin vereinbaren.
Natürlich. Auch hier gilt, wie bei Ihrem ersten Anruf: Ihre erste E-Mail ist unverbindlich, Anwaltsgebühren entstehen Ihnen hierdurch nicht. Eine Schilderung Ihres Anliegens und die Übersendung der wesentlichen Unterlagen hilft mir bei der Beurteilung, ob ich Sie beraten kann.
Ich berate z. B. Architekten, Bauherren, Projektgesellschaften, Bauträger und weitere am Bau Beteiligte, Grundstückseigentümer, Nachbarn von Bauvorhaben, Makler und Wohnungseigentümer.
Z. B. auf dem Gebiet des öffentlichen und privaten Baurechts, Architektenrechts, Wohnungseigentumsrechts, Grundstücksrechts oder Maklerrechts.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr rechtliches Anliegen von meinem Beratungsspektrum umfasst ist, rufen Sie ebenfalls gerne unverbindlich an. Wenn ich Sie nicht beraten kann, versuche ich gerne, eine(n) andere(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu empfehlen.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2008 in Hamburg als Rechtsanwalt tätig. Seit dem 18.02.2021 ist es mir von Seiten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Ihr Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Christian Trupke-Hillmer
angestellt bei
Schomerus & Partner mbB
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 376 01 2447
E-Mail: christian.trupke-hillmer@schomerus.de