Bitte beachten Sie, dass sich die hier zitierten Gerichtsentscheidungen nur mit der jeweiligen Klausel in ihrer spezifischen Form als vorformulierte Vertragsbedingung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern und zudem im Zusammenhang mit dem Klauselgesamtwerk befasst haben. Eine Überprüfung von Vertragsklauseln erfordert jeweils eine rechtliche Würdigung im konkreten Einzelfall unter Einbeziehung nicht nur des isolierten Wortlauts einer Klausel, sondern unter Einbeziehung auch der übrigen Vertragsbestandteile.
Die nachfolgende Übersicht erhebt insbesondere keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie ist auch nicht repräsentativ und wird auch nicht fortlaufend aktualisiert.
Entscheidung der hier wiedergegebenen Gerichte können zwischenzeitlich überholt sein, die Rechtsauffassung des Gerichts oder die maßgebliche gesetzliche Grundlage können sich geändert haben. Zwischen den Instanzen können unterschiedliche und insbesondere widerstreitende Standpunkte zur Wirksamkeit einer Klauseersetzl vertreten werden – auch zwischen unterschiedlichen Gerichten. Die wiedergegebenen Urteilsausschnitte können und sollen keine Rechtsberatung ersetzen.
Die Überschriften der nachfolgenden Übersicht unternehmen den subjektiven Versuch einer Systematisierung, sind allerdings völlig unverbindlich. Ihre Reihenfolge ist willkürlich.
Die nachfolgende Übersicht befasst sich mit Klauseln in Bauverträgen, die Gegenstand eines gerichtlichen Rechtstreits waren. Es ist jeweils die streitgegenständliche Klausel im Wortlaut, der Gang der Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, BGH) dargestellt (grün = Klausel für wirksam gehalten, rot = Klausel für unwirksam gehalten, grau = Instanz hat (ggfs. noch) nicht entschieden), Entscheidungsdatum, Geschäftszeichen der Instanzen sowie der jeweils auf die Klausel bezogene Ausschnitt aus den Entscheidungsgründen des Gerichts. Wo statt eines farbigen Kästchens noch die Bezeichnung des Gerichts steht („LG“, „OLG“, „BGH“), fehlt eine Einordnung der Entscheidungsgründe dieser Instanz bisher.
Inhalt:
- Abweichungs- oder Änderungsvorbehalte
- Abschlagszahlungen
- Baubeschreibung
- Schriftformklauseln
- Abnahmeklauseln
- Schlussrechnung
- Finanzierung
- Ersetzung
- Ausführungsplanung
- Baubeginn
- Änderungsbegehren
- Baugrundstück
- Bauzeit / Bauzeitverlängerung
- Preisanpassung
- Sonderkündigungsrecht
- Schiedsgutachten
- Haftungsbeschränkungen
- Hausrecht
- Bauschloss
- Geltungserhaltende Klauseln
- Sie haben Fragen zu unwirksamen AGB-Klauseln im Bauvertrag?
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Abweichungs- oder Änderungsvorbehalte
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe „Abweichungen von der individuellen Bau- und Leistungsbeschreibung, der Baubeschreibung und den zeichnerischen Unterlagen sind zulässig, wenn sie gemäß behördlichen Auflagen rechtlich geboten sind und wenn sie sich als technisch notwendig erweisen, insbesondere aufgrund statischer Erfordernisse und dem Bauherrn zumutbar sind.“ „Änderungen, die unter anderem durch neue DIN-Vorschriften, Auflagen der Behörden, technische Erfordernisse, Weiterentwicklungen oder Lieferengpässe bestimmt werden, bleiben vorbehalten, sofern sie keine Wertminderung darstellen und für den Auftraggeber zumutbar oder unwesentlich sind.“
§ 2 Abs. 4 a. E. iVm BLBLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 Änderungen des Leistungsumfanges nach Auftragsannahme, auch wenn durch behördliche Auflagen hervorgerufen, werden nur von der [AN] ausgeführt, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart werden.
§ 10LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Abschlagszahlungen
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe § 11 Abs. 1 des [Bauvertrages]
„Abschlagszahlungen zum Festpreis sind durch den Bauherrn wie folgt zu leisten:
1. Rate 2 % nach Gegenzeichnung des Bauvertrages durch die [AN] für Bauleistungen
2. Rate 20 % nach Fertigstellung der Bodenplatte
3. Rate 17 % nach Fertigstellung der Außenwände im EG
4. Rate 17 % nach Fertigstellung des Rohbaus zum Richtfest
…
10. Rate 2 % bei Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe“.
§ 11 Abs. 1LG Halle (Saale)
21.05.20201 4 O 208/19 -
Baubeschreibung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe „AG und AN sind sich darüber einig, dass die als Anlage 1 beigefügte Baubeschreibung so ausführlich und hinreichend gefasst ist, dass das Bauvorhaben nach den Bestimmungen dieses Vertrages hergestellt werden kann und sie damit auch den Anforderungen gem. §§ 650j, 650k BGB entspricht.“
Ziffer 2.5LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2018 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Schriftformklauseln
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst
§17 Abs. 2 des BauvertragesLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Abnahmeklauseln
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn der AN nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der AG die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert hat.
Ziffer 9.2LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19Der Bauherr kann im Falle der Bezugsfertigkeit die Abnahme nicht verweigern wegen geringfügiger Nachbesserungsarbeiten oder wegen noch bestehender Unvollständigkeit von Straßen, Wegen und Außenanlagen, vorausgesetzt, der Bezug ist dem Bauherrn zumutbar.
§ 12 Abs. 2 des BauvertragesLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 Erscheint der Bauherr bei Bezugsfertigkeit zum Abnahmetermin nicht, so gilt das Kaufobjekt als beanstandungs- und mängelfrei übergeben, falls er Mängel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Übergabetermin schriftlich gegenüber [AN] rügt und [AN] den Bauherren bei der Einladung zur Übergabe auf diese Rechtsnachfolge aufmerksam gemacht hat.
§ 12 Abs. 3LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Schlussrechnung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens stellt der AN eine Schlussrechnung. Die Schlusszahlung wird eine Woche nach Zugang der Schlussrechnung beim AG zur Zahlung fällig.
Ziffer 7.4LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Finanzierung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Der AG ist verpflichtet, spätestens eine Woche vor Baubeginn dem AN die Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland vorzulegen, mit der nachgewiesen ist, dass die Finanzierung des gesamten Pauschalfestpreises gem. Ziffer 7.1 gesichert ist.
Ziffer 3.1LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Ersetzung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Der AN kann die in den Vertragsunterlagen genannten Fabrikate und Materialien durch gleichwertige Leistungen ersetzen, wenn der AG dem zustimmt. Der AG darf seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
Ziffer 3.1<img decoding="async" src="https://bau-und-architektenrechtsanwalt.de/wp-content/webpc-passthru.php?src=https://bau-und-architektenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2021/11/bauvertrag-agb-unwirksame-klauseln.png&nocache=1" LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Ausführungsplanung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Der AN wird nach erfolgter technischer Bemusterung die Ausführungsplanung erstellen und diese dem AG zur Freigabe zur Ausführung vorlegen. Erteilt der AG die Freigabe nicht und fordert stattdessen eine wesentliche Änderung der Planung, werden AG und AN vor Beginn der Bauausführung über eine Anpassung des Fertigstellungstermins gem. Ziffer 5.3 und des Pauschalfestpreises gem. Ziffer 7.1 verhandeln und eine entsprechende Nachtragsvereinbarung abschließen.
Ziffer 3.4LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Baubeginn
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe AG und AN streben einen Baubeginn innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrages an. Voraussetzung für den Baubeginn sind die Erteilung der bestandskräftigen Baugenehmigung, die Vorlage der Finanzierungs-bestätigung gemäß Ziffer 3.1, die Fertigstellung der technischen Bemusterung gem. Ziffer 3.3, die Freigabe der vom AN erstellten Ausführungsplanung durch den AG gem. Ziffer 3.4 und – sofern und soweit erforderlich – die Vorlage der geprüften statischen Berechnung. Spätestens sechs Wochen, nachdem die vorstehend genannten Voraussetzungen vorliegen, wird der AN mit den Bauleistungen beginnen.
Ziffer 5.2LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Änderungsbegehren
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B finden keine Anwendung. § 650b BGB gilt für alle nach diesem Vertrag vom AN geschuldeten Leistungen mit der Maßgabe, dass der AN dem AG zunächst innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Änderungs-begehrens ein Angebot vorlegt („Angebotsfrist“), aus dem die Mehr- oder Minder-kosten für die aufgrund der Leistungsänderung erforderlichen Planungs- und Bauleistungen hervorgehen. AG und AN werden dann innerhalb eines Zeitraums von 24 Werktagen nach Zugang des Angebots beim AG über eine Einigung über die Vergütung für die Planungs- und Bauleistungen anstreben („Einigungsfrist“). Erzielen AG und AN innerhalb dieser 24 Werktage keine Einigung, ist der AG berechtigt, die Änderung in Textform anzuordnen.
Ziffer 4.1LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19Der Fertigstellungstermin verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Angebots- und der Einigungsfrist gem. Ziffer 4.1 dieses Vertrages sowie um den Ausführungszeitraum für Leistungsänderungen. Der Fertigstellungstermin verlängert sich darüber hinaus automatisch um den Zeitraum, in dem der AG gem. Ziffer 3.6 dieses Vertrages Eigenleistungen erbringt und der AN insofern keine Leistungen erbringen kann.
Ziffer 4.1LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Baugrundstück
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Der AG wird dem AN das Grundstück so zur Verfügung stellen, dass der AN die Bauleistungen ungehindert und wie vertraglich vereinbart herstellen kann. Der AG wird dem AN ferner die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, Baustrom und Bauwasser bereitstellen, sofern und soweit er nicht den AN gesondert mit der entsprechenden Bereitstellung beauftragt. Er wird dem AN außerdem während der gesamten Vertragslaufzeit ungehinderten Zugang zum Baugrundstück gewähren und dafür Sorge tragen, dass es mit schweren Baufahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen befahren werden kann.
Ziffer 3.5teilw. LG Frankfurt
OLG Frankfurt28.06.2019 (LG)
28.10.2020 (OLG)2-33 O 248/18
29 U 146/19 -
Bauzeit / Bauzeitverlängerung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Die Bauzeitverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag von zwölf Werktagen für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine günstigere Jahreszeit.
§ 3 Abs. 3LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Preisanpassung
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Bauzeit, so wird die Differenz entsprechend den steuerlichen Vorschriften nacherhoben bzw. erstattet.
§ 6 Abs. 1LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der oben angegebenen Vergütung (netto) erhöht sich diese sowie die Mehr-/Minderleistung um 3 Prozent mindestens jedoch um die jährliche Inflationsrate des Abschlusskalenderjahres.
§ 6 Abs. 1LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 Für Reduzierungen von gekauften Leistungen in diesem Vertrag werden nach Unterschrift max. 80 % des Kaufpreises der Leistung gemäß Kaufpreisaufstellung erstattet.
§ 6 Abs. 3LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Sonderkündigungsrecht
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Greift der Bauherr in den Bauablauf ein, indem er dem Handwerker direkte Anweisungen oder Aufträge gibt, so hat [AN] ein Sonderkündigungsrecht.
§ 7LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Schiedsgutachten
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Bei Unstimmigkeiten zum Bautenstand gilt die Bautenstandsbestätigung eines gemeinschaftlich beauftragten, vereidigten Gutachters als verbindlich. Die Kosten des Gutachtens trägt der Unterlegene. Die Bauzeit verlängert sich um die Verfahrenszeit.
LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Haftungsbeschränkungen
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Für alle vorstehenden Regelungen zur Haftung von der [AN] gilt Folgendes:
Die Haftung der [AN] bei Vorsatz oder Arglist bleibt von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen unberührt. Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen nicht bei einer Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und ebenfalls nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der [AN] ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 13 Abs. 3 des BauvertragesLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Hausrecht
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Der Bauherr bevollmächtigt die [AN], während der Durchführung des Bauvorhabens das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
§ 14 Abs. 2LG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Bauschloss
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Bei der Endabnahme wird von der [AN] das Bauschloss gegen den endgültigen Schließzylinder ausgetauscht. Schlüssel und Besitz werden bei vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Bauherrn übertragen.
§ 14 Abs. 2 des BauvertragesLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19 -
Geltungserhaltende Klauseln
Klausel LG OLG BGH Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine solche bereits jetzt als vereinbart gelten, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 17 Abs. 1 des BauvertragesLG Halle (Saale)
21.05.2021 4 O 208/19
Sie haben Fragen zu unwirksamen AGB-Klauseln im Bauvertrag?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Christian Trupke-Hillmer
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Schomerus & Partner PartGmbB
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