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Unwirksame AGB-Klauseln im Bauvertrag (ICYMI)?

Dem Leser zum Geleit
Dieser Beitrag befasst sich mit unwirksamen und wirksamen AGBKlauseln bei einem Bauvertrag.

Bitte beachten Sie, dass sich die hier zitierten Gerichtsentscheidungen nur mit der jeweiligen Klausel in ihrer spezifischen Form als vorformulierte Vertragsbedingung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern und zudem im Zusammenhang mit dem Klauselgesamtwerk befasst haben. Eine Überprüfung von Vertragsklauseln erfordert jeweils eine rechtliche Würdigung im konkreten Einzelfall unter Einbeziehung nicht nur des isolierten Wortlauts einer Klausel, sondern unter Einbeziehung auch der übrigen Vertragsbestandteile.

Die nachfolgende Übersicht erhebt insbesondere keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie ist auch nicht repräsentativ und wird auch nicht fortlaufend aktualisiert.

Entscheidung der hier wiedergegebenen Gerichte können zwischenzeitlich überholt sein, die Rechtsauffassung des Gerichts oder die maßgebliche gesetzliche Grundlage können sich geändert haben. Zwischen den Instanzen können unterschiedliche und insbesondere widerstreitende Standpunkte zur Wirksamkeit einer Klauseersetzl vertreten werden – auch zwischen unterschiedlichen Gerichten. Die wiedergegebenen Urteilsausschnitte können und sollen keine Rechtsberatung ersetzen.

Die Überschriften der nachfolgenden Übersicht unternehmen den subjektiven Versuch einer Systematisierung, sind allerdings völlig unverbindlich. Ihre Reihenfolge ist willkürlich.

Die nachfolgende Übersicht befasst sich mit Klauseln in Bauverträgen, die Gegenstand eines gerichtlichen Rechtstreits waren. Es ist jeweils die streitgegenständliche Klausel im Wortlaut, der Gang der Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, BGH) dargestellt (grün = Klausel für wirksam gehalten, rot = Klausel für unwirksam gehalten, grau = Instanz hat (ggfs. noch) nicht entschieden), Entscheidungsdatum, Geschäftszeichen der Instanzen sowie der jeweils auf die Klausel bezogene Ausschnitt aus den Entscheidungsgründen des Gerichts. Wo statt eines farbigen Kästchens noch die Bezeichnung des Gerichts steht („LG“, „OLG“, „BGH“), fehlt eine Einordnung der Entscheidungsgründe dieser Instanz bisher.

  1. Abweichungs- oder Änderungsvorbehalte

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    „Abweichungen von der individuellen Bau- und Leistungsbeschreibung, der Baubeschreibung und den zeichnerischen Unterlagen sind zulässig, wenn sie gemäß behördlichen Auflagen rechtlich geboten sind und wenn sie sich als technisch notwendig erweisen, insbesondere aufgrund statischer Erfordernisse und dem Bauherrn zumutbar sind.“ „Änderungen, die unter anderem durch neue DIN-Vorschriften, Auflagen der Behörden, technische Erfordernisse, Weiterentwicklungen oder Lieferengpässe bestimmt werden, bleiben vorbehalten, sofern sie keine Wertminderung darstellen und für den Auftraggeber zumutbar oder unwesentlich sind.“

    § 2 Abs. 4 a. E. iVm BLB
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19

    Änderungen des Leistungsumfanges nach Auftragsannahme, auch wenn durch behördliche Auflagen hervorgerufen, werden nur von der [AN] ausgeführt, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart werden.

    § 10
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  2. Abschlagszahlungen

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    § 11 Abs. 1 des [Bauvertrages]

    „Abschlagszahlungen zum Festpreis sind durch den Bauherrn wie folgt zu leisten:

    1. Rate 2 % nach Gegenzeichnung des Bauvertrages durch die [AN] für Bauleistungen

    2. Rate 20 % nach Fertigstellung der Bodenplatte

    3. Rate 17 % nach Fertigstellung der Außenwände im EG

    4. Rate 17 % nach Fertigstellung des Rohbaus zum Richtfest

    10. Rate 2 % bei Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe“.

    § 11 Abs. 1
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    LG Halle (Saale)

    21.05.20201 4 O 208/19
  3. Baubeschreibung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    „AG und AN sind sich darüber einig, dass die als Anlage 1 beigefügte Baubeschreibung so ausführlich und hinreichend gefasst ist, dass das Bauvorhaben nach den Bestimmungen dieses Vertrages hergestellt werden kann und sie damit auch den Anforderungen gem. §§ 650j, 650k BGB entspricht.“

    Ziffer 2.5
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2018 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  4. Schriftformklauseln

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst

    §17 Abs. 2 des Bauvertrages
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  5. Abnahmeklauseln

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn der AN nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der AG die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert hat.

    Ziffer 9.2
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19

    Der Bauherr kann im Falle der Bezugsfertigkeit die Abnahme nicht verweigern wegen geringfügiger Nachbesserungsarbeiten oder wegen noch bestehender Unvollständigkeit von Straßen, Wegen und Außenanlagen, vorausgesetzt, der Bezug ist dem Bauherrn zumutbar.

    § 12 Abs. 2 des Bauvertrages
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19

    Erscheint der Bauherr bei Bezugsfertigkeit zum Abnahmetermin nicht, so gilt das Kaufobjekt als beanstandungs- und mängelfrei übergeben, falls er Mängel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Übergabetermin schriftlich gegenüber [AN] rügt und [AN] den Bauherren bei der Einladung zur Übergabe auf diese Rechtsnachfolge aufmerksam gemacht hat.

    § 12 Abs. 3
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  6. Schlussrechnung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens stellt der AN eine Schlussrechnung. Die Schlusszahlung wird eine Woche nach Zugang der Schlussrechnung beim AG zur Zahlung fällig.

    Ziffer 7.4
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  7. Finanzierung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Der AG ist verpflichtet, spätestens eine Woche vor Baubeginn dem AN die Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland vorzulegen, mit der nachgewiesen ist, dass die Finanzierung des gesamten Pauschalfestpreises gem. Ziffer 7.1 gesichert ist.

    Ziffer 3.1
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  8. Ersetzung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Der AN kann die in den Vertragsunterlagen genannten Fabrikate und Materialien durch gleichwertige Leistungen ersetzen, wenn der AG dem zustimmt. Der AG darf seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

    Ziffer 3.1
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  9. Ausführungsplanung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Der AN wird nach erfolgter technischer Bemusterung die Ausführungsplanung erstellen und diese dem AG zur Freigabe zur Ausführung vorlegen. Erteilt der AG die Freigabe nicht und fordert stattdessen eine wesentliche Änderung der Planung, werden AG und AN vor Beginn der Bauausführung über eine Anpassung des Fertigstellungstermins gem. Ziffer 5.3 und des Pauschalfestpreises gem. Ziffer 7.1 verhandeln und eine entsprechende Nachtragsvereinbarung abschließen.

    Ziffer 3.4
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  10. Baubeginn

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    AG und AN streben einen Baubeginn innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrages an. Voraussetzung für den Baubeginn sind die Erteilung der bestandskräftigen Baugenehmigung, die Vorlage der Finanzierungs-bestätigung gemäß Ziffer 3.1, die Fertigstellung der technischen Bemusterung gem. Ziffer 3.3, die Freigabe der vom AN erstellten Ausführungsplanung durch den AG gem. Ziffer 3.4 und – sofern und soweit erforderlich – die Vorlage der geprüften statischen Berechnung. Spätestens sechs Wochen, nachdem die vorstehend genannten Voraussetzungen vorliegen, wird der AN mit den Bauleistungen beginnen.

    Ziffer 5.2
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  11. Änderungsbegehren

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B finden keine Anwendung. § 650b BGB gilt für alle nach diesem Vertrag vom AN geschuldeten Leistungen mit der Maßgabe, dass der AN dem AG zunächst innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Änderungs-begehrens ein Angebot vorlegt („Angebotsfrist“), aus dem die Mehr- oder Minder-kosten für die aufgrund der Leistungsänderung erforderlichen Planungs- und Bauleistungen hervorgehen. AG und AN werden dann innerhalb eines Zeitraums von 24 Werktagen nach Zugang des Angebots beim AG über eine Einigung über die Vergütung für die Planungs- und Bauleistungen anstreben („Einigungsfrist“). Erzielen AG und AN innerhalb dieser 24 Werktage keine Einigung, ist der AG berechtigt, die Änderung in Textform anzuordnen.

    Ziffer 4.1
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19

    Der Fertigstellungstermin verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Angebots- und der Einigungsfrist gem. Ziffer 4.1 dieses Vertrages sowie um den Ausführungszeitraum für Leistungsänderungen. Der Fertigstellungstermin verlängert sich darüber hinaus automatisch um den Zeitraum, in dem der AG gem. Ziffer 3.6 dieses Vertrages Eigenleistungen erbringt und der AN insofern keine Leistungen erbringen kann.

    Ziffer 4.1
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

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    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  12. Baugrundstück

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Der AG wird dem AN das Grundstück so zur Verfügung stellen, dass der AN die Bauleistungen ungehindert und wie vertraglich vereinbart herstellen kann. Der AG wird dem AN ferner die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, Baustrom und Bauwasser bereitstellen, sofern und soweit er nicht den AN gesondert mit der entsprechenden Bereitstellung beauftragt. Er wird dem AN außerdem während der gesamten Vertragslaufzeit ungehinderten Zugang zum Baugrundstück gewähren und dafür Sorge tragen, dass es mit schweren Baufahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen befahren werden kann.

    Ziffer 3.5
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    LG Frankfurt
    OLG Frankfurt

    28.06.2019 (LG)
    28.10.2020 (OLG)
    2-33 O 248/18
    29 U 146/19
  13. Bauzeit / Bauzeitverlängerung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Die Bauzeitverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag von zwölf Werktagen für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine günstigere Jahreszeit.

    § 3 Abs. 3
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  14. Preisanpassung

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Bauzeit, so wird die Differenz entsprechend den steuerlichen Vorschriften nacherhoben bzw. erstattet.

    § 6 Abs. 1
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19

    Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der oben angegebenen Vergütung (netto) erhöht sich diese sowie die Mehr-/Minderleistung um 3 Prozent mindestens jedoch um die jährliche Inflationsrate des Abschlusskalenderjahres.

    § 6 Abs. 1
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19

    Für Reduzierungen von gekauften Leistungen in diesem Vertrag werden nach Unterschrift max. 80 % des Kaufpreises der Leistung gemäß Kaufpreisaufstellung erstattet.

    § 6 Abs. 3
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  15. Sonderkündigungsrecht

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Greift der Bauherr in den Bauablauf ein, indem er dem Handwerker direkte Anweisungen oder Aufträge gibt, so hat [AN] ein Sonderkündigungsrecht.

    § 7
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  16. Schiedsgutachten

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Bei Unstimmigkeiten zum Bautenstand gilt die Bautenstandsbestätigung eines gemeinschaftlich beauftragten, vereidigten Gutachters als verbindlich. Die Kosten des Gutachtens trägt der Unterlegene. Die Bauzeit verlängert sich um die Verfahrenszeit.

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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  17. Haftungsbeschränkungen

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Für alle vorstehenden Regelungen zur Haftung von der [AN] gilt Folgendes:

    Die Haftung der [AN] bei Vorsatz oder Arglist bleibt von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen unberührt. Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen nicht bei einer Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und ebenfalls nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der [AN] ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    § 13 Abs. 3 des Bauvertrages
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  18. Hausrecht

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Der Bauherr bevollmächtigt die [AN], während der Durchführung des Bauvorhabens das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.

    § 14 Abs. 2
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  19. Bauschloss

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Bei der Endabnahme wird von der [AN] das Bauschloss gegen den endgültigen Schließzylinder ausgetauscht. Schlüssel und Besitz werden bei vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Bauherrn übertragen.

    § 14 Abs. 2 des Bauvertrages
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    LG Halle (Saale)

    21.05.2021 4 O 208/19
  20. Geltungserhaltende Klauseln

    Klausel
    LG OLG BGH
    Entscheidungsdatum Geschäftszeichen Entscheidungsgründe

    Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine solche bereits jetzt als vereinbart gelten, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    § 17 Abs. 1 des Bauvertrages
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    21.05.2021 4 O 208/19

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Christian Trupke-Hillmer
angestellt bei
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Telefon +49 (0) 40 376 01 2447
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