Inhalt:
Auf dem Nachbargrundstück sollen (auch) Stellplätze für Kraftfahrzeuge errichtet werden? (Wie) geht das nach der HBauO oder BauNVO? Etwa auch in zweiter oder dritter Reihe, wo es vorher doch so ruhig hier war?
Nachfolgend finden Sie einen ersten Überblick über die in Hamburg hierbei insbesondere relevanten gesetzlichen Regelungen in HBauO und BauNVO sowie Auszüge aus Urteilen der Verwaltungsgerichte zu dieser Materie. Bitte beachten Sie, dass die Bauordnungen anderer Bundesländer hier abweichende Regelungen treffen können.
Ihre individuellen Fragen zu Stellplätzen bei Ihrem Bauvorhaben oder einem Nachbarbauvorhaben beantworten wir gerne in einem Beratungsgespräch.
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Rechtsquellen zu Stellplätzen in HBauO und BauNVO
Regelungen zu Stellplätzen finden sich an unterschiedlichen Stellen im Gesetz, z. B.:
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§ 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Diese Vorschrift eignet sich als Ausgangspunkt für eine Betrachtung des gesetzlichen Rahmens rund um die Errichtung von Stellplätzen im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder auch isoliert davon. Nach § 12 BauBVO gilt:
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§ 48 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Diese Vorschrift befasst sich mit der Notwendigkeit der Herstellung oder des Nachweises von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und mit Fahrradplätzen. Nach § 48 HBauO gilt:
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§ 49 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Diese Vorschrift befasst sich mit der Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die Erfüllung einer Stellplatzerrichtungsverpflichtung. § 48 HBauO bestimmt hierzu:
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Weitere Quellen zu Stellplätzen
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Fachanweisung notwendige Stellplätze I/2013 (außer Kraft!)
Diese Fachanweisung galt bis zum 06.06.2021. Eine Nachfolgeregelung befindet sich nach den auf der Website der Stadt Hamburg verfügbaren Information noch in der Abstimmung (Stand 26.10.2021; vgl. hier ). Die Fachanweisung kann unter diesem Link abgerufen werden.
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FAQ zu § 48 HBauO
Die Stadt Hamburg hat unter diesem Link eine Liste von Fragen und Antworten zu § 48 HBauO und Stellplätzen zur Verfügung gestellt.
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Überlegungen im Zusammenhang mit Stellplätzen
Nachfolgend soll einige Rechtsfragen skizziert werden, die sich im Zusammenhang mit Stellplätzen ergeben können.
HINWEIS: Die Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um abstrakte Ausführungen. Für Ihr individuelles Anliegen nutzen Sie bitte ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt.
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Urteile der Verwaltungsgerichte zu Stellplätzen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Zitaten aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Thema. Auch hier gilt: diese Zitate können keine Rechtsberatung in Ihrem individuellen Fall ersetzen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Christian Trupke-Hillmer
angestellt bei
Schomerus & Partner PartGmbB
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