Grunddienstbarkeit & Baulast: Nachträglicher Anspruch auf Zustimmung?
Für die Bebauung eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Führt der Erschließungsweg über ein fremdes Grundstück, ist z. B. in Hamburg und Schleswig-Holstein bauordnungsrechtlich die Sicherung der Zuwegung/Erschließung durch Eintragung einer Baulast in Bezug auf dieses Grundstück erforderlich. Ist also nach Bauordnungsrecht eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt erforderlich, reicht also eine bloß durch Grunddienstbarkeit gesicherte […]
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Für die Bebauung eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Führt der Erschließungsweg über ein fremdes Grundstück, ist z. B. in Hamburg und Schleswig-Holstein bauordnungsrechtlich die Sicherung der Zuwegung/Erschließung durch Eintragung einer Baulast in Bezug auf dieses Grundstück erforderlich. Ist also nach Bauordnungsrecht eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt erforderlich, reicht also eine bloß durch Grunddienstbarkeit gesicherte […]
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