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Schlagwort: Freistellungsverpflichtung

über Baurecht, Architektenrecht und Immobilienrecht.

Bauträgervertrag: Lastenfreistellung & Freigabeversprechen

Was versteht man unter Lastenfreistellung bei einem Bauträgervertrag? Ein Grundstück oder Wohnungseigentum kann im Grundbuch mit Grundpfandrechten (z. B. Grundschulden) belastet sein. Als Käufer möchten Sie das Objekt ohne diese Belastungen erwerben. Die Beseitigung solcher Grundbuchlasten bezeichnet man als Lastenfreistellung. Regelmäßig organisiert der beurkundende Notar nach entsprechender Vereinbarung die Beschaffung der Löschungsunterlagen der im Grundbuch […]

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Christian Trupke-Hillmer
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